Kann ein Computer von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn ein Computer oder Laptop beruflich genutzt wird, kommt häufig die Frage auf, ob die Kosten hierfür von der Steuer abgesetzt werden können. Schließlich können generell Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Auch Computer oder Laptop sind Arbeitsmittel. Das Absetzen von der Steuer ist demnach grundsätzlich möglich, es gibt hierfür jedoch einige Voraussetzungen und es gilt dabei einiges zu beachten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass der Laptop oder Computer von den Steuern abgesetzt werden kann ist, dass er tatsächlich beruflich genutzt wird. Falls dies der Fall ist, können die Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsmitteln, gilt in diesem Fall nicht die so genannte Zehn-Prozent-Grenze. Diese Grenze bestimmt, dass lediglich Gegenstände, die mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt werden, als Arbeitsmittel anerkannt werden. Die berufliche Nutzung des Laptops oder Computers muss gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. Die Höhe der Kosten, die für den Laptop abgesetzt werden können, hängen von der Nutzungsdauer für private oder berufliche Zwecke ab. Falls der Computer also wöchentlich zum Beispiel vier Stunden privat und sechs Stunden beruflich benutzt wird, können 60 Prozent für den Computer steuerlich abgesetzt werden.
Welche Regelungen gelten für die Absetzung?
– Mindestens 90 Prozent beruflicher Zweck: In diesem Fall können die kompletten Kosten abgesetzt werden
– 50 Prozent beruflicher Zweck: die Hälfte der Kosten kann abgesetzt werden
Der Nachweis dafür, dass der Laptop oder Computer fast ausschließlich beruflich genutzt wird (mindestens 90 Prozent) ist jedoch oftmals schwer. In diesem Fall muss dem Finanzamt ganz genau nachgewiesen werden, für was und wie lange das Gerät täglich zum Arbeiten genutzt wird. Das Finanzamt schätzt die berufliche Nutzung des Geräts dann meist auf 50 Prozent. Denn oftmals wird der Computer für private Dinge, wie Online-Banking oder privaten Schriftverkehr genutzt. Bei einem 50 prozentigen Anteil privater Nutzung, muss vor dem Finanzamt lediglich darüber Auskunft erteilt werden, für welche berufliche Tätigkeit der Laptop oder der Computer genutzt wird.
Welche Computerkomponenten können abgesetzt werden?
Bei einer Erstanschaffung müssen alle Komponenten, die für den Betrieb des Computers notwendig sind, zusammengefasst werden. Zu diesen Komponenten zählen unter anderem Monitor, Tastatur und Maus. Falls die Anschaffungskosten insgesamt maximal bei 952 Euro brutto liegen, können diese Ausgaben direkt in der nächsten Steuererklärung abgezogen werden. Bis zum Steuerjahr 2017 lagen die maximalen Anschaffungskosten bei 487,90 Euro brutto. In Fällen, in denen die Anschaffungskosten über dieser maximalen Grenze liegen, sieht das Finanzamt eine Nutzungsdauer von drei Jahren vor und der Betrag muss über drei Jahre abgeschrieben werden. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten monatsweise berechnet. Auch eine berufsbezogene Software kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Als Erhaltungsaufwand können die Anschaffungskosten von neuen Geräten und Komponenten in voller Höhe abgesetzt werden. Hier spielt auch der Kaufpreis keine Rolle. Diese Anschaffungskosten können im Jahr des Kaufes sofort abgesetzt werden. Auch Druckpapier, Druckerpatronen, CD-Rohlinge, Batterien, Kabel oder Tonerkartuschen sind von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme hiervon sind so genannte All-in-one-Geräte wie beispielsweise ein Drucker, Kopierer oder Scanner. Diese Geräte sind im Gegensatz zu Maus oder Monitor selbständig nutzbar und können aus diesem Grund alleinstehend abgeschrieben werden.
Kann ein privat angeschaffter Computer von der Steuer abgesetzt werden?
Doch nicht nur Erstanschaffungen können von der Steuer abgesetzt werden. Auch ein Laptop oder Computer, der privat angeschafft wurde kann später geschäftlich verwendet werden. Dies muss gegenüber dem Finanzamt glaubhaft nachgewiesen werden, dann ist auch dieses Gerät von der Steuer absetzbar. Keine Rolle spielt es, ob der Laptop oder das Tablet mit zur Arbeit genommen wird oder Zuhause genutzt wird. Entscheidend ist alleine der Zweck der Nutzung.
Das steuerliche Abschreiben eines Computers oder Laptops ist also grundsätzlich möglich. Die Höhe der Kosten, die geltend gemacht werden können hängen immer von dem Nutzungszweck und der jeweiligen Nutzungsdauer des Geräts ab.
Quellen:
https://www.tonerpartner.de/toner-steuererklaerung/
Steuererklärung für Selbstständige: Steuertipps für Unternehmer